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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)

I. Geltung

  1. Für den Vertrag und alle Folgeverträge gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


II. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Die Angebotsannahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Schadenersatzansprüche wegen späterer Lieferung stehen dem Käufer nur dann zu, wenn wir durch unseren Lieferanten rechtzeitig beliefert worden sind, die Lieferung durch uns gleichwohl nicht rechtzeitig erfolgt und wir außerdem die verspätete Lieferung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf 10% des Kaufpreises. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.
  3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
  4. Weichen die Angaben in der Auftragsbestätigung von den Angaben in dem Angebot ab, so stellt das Auftragsbestätigungsschreiben ein neues Angebot an den Besteller dar, das durch Schweigen des Bestellers und Entgegennahme der Ware angenommen wird.


III. Preise

  1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Bei Preisen, denen offensichtlich eine Fehlkalkulation zugrunde liegt, sind wir berechtigt, innerhalb der marktüblichen Preise eine Änderung vorzunehmen.
  3. Alle nach dem Vertragsabschluss durch Bundes- und Landesgesetz neu eingeführten Abgaben, sowie etwaige Erhöhungen von Rohmaterial- und Hilfsstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Frachten und Zöllen usw. durch welche die Lieferungen direkt oder indirekt verteuert werden, gehen zu Lasten des Bestellers.


IV. Zahlung

  1. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechterhaltungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Für jedes Mahnschreiben berechnen wir nach Verzugseintritt eine Mahngebühr in Höhe von 5 €.
  4. Wir sind berechtigt, nach Vertragsschluss von dem Besteller eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Kaufpreises zu verlangen.
  5. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, sind wir berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern.


V. Ausführung der Lieferung, Lieferzeit

  1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.
  2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers, wie z.B. Beibringung aller behördlichen Bescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistung von Anzahlungen.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.


VI. Gewährleistung

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, so sind uns diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  2. Liegt ein Mangel vor, der bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar ist, so muss die Mängelrüge bei Entdeckung unverzüglich erfolgen.
  3. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt er rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.


VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme, sowie bei der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritten hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  2. Be- und Vorarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Käufers die Versicherungen abzuschließen.


VIII. Abrufaufträge

  1. Bei Abrufaufträgen muss versandfertig gemeldete Ware unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder eigenem Ermesse zu lagern und sofort zu berechnen.
  2. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben, andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen.
  3. Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmenge berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können Mehrmenge zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.


IX. Haftung

  1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Der Käufer kann keine darüber hinausgehenden Ersatzansprüche insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, auch nicht aus außer-vertraglicher Handlung oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile gegen uns geltend machen, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund er sich beruft.
  2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit es Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.


X. Gerichtsstand

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
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